Führerscheinuntersuchung
in Sankt Georgen bei Salzburg
Für Führerscheinneulinge ist eine ärztliche Untersuchung vor der theoretischen Prüfung vorgeschrieben. Inhaber der Führerscheinklassen der Gruppe 2 müssen sie alle fünf Jahre wiederholen. Wir führen beides in unserer Ordination durch — das Gutachten erhalten Sie direkt im Anschluss an die Untersuchung.
Gruppe 1: AM, A, B, B+E und F
Das sind die Klassen für Moped, Motorrad, PKW, PKW mit Anhänger und Traktor.
Kosten: EUR 35,– vor Ort zu bezahlen
Bitte mitbringen:
- Lichtbildausweis — verpflichtend
- Ihre Sehbehelfe — verpflichtend. Wenn Sie sowohl Brille als auch Kontaktlinsen verwenden, bringen Sie bitte beides mit
- Brillen- oder Kontaktlinsenpass, falls vorhanden — von Vorteil
Eine Terminvereinbarung ist sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich. Sie können auch während der Ordinationszeiten vorbeikommen.
Gruppe 2: C, C+E, D, D+E und G
Das sind die Klassen für LKW, Bus und deren Anhänger. Diese Untersuchung ist alle fünf Jahre zu wiederholen.
Kosten: EUR 50,– — für Wiederholer EUR 30,– — vor Ort zu bezahlen
Bitte mitbringen:
- Lichtbildausweis — verpflichtend
- Ihre Sehbehelfe — verpflichtend. Wenn Sie sowohl Brille als auch Kontaktlinsen verwenden, bringen Sie bitte beides mit
- Für Brillenträger: Brillen- oder Kontaktlinsenpass, nicht älter als sechs Monate — verpflichtend
- Für Wiederholer: den vorhandenen Führerschein — verpflichtend
Für Gruppe 2 und besonders für Wiederholer bitten wir um Terminvereinbarung, da diese Untersuchung mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Wie die Untersuchung abläuft
Inhalt und Umfang der Untersuchung sind im Führerscheingesetz festgelegt und für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich. Sie umfasst im Wesentlichen drei Teile:
- Herz und Kreislauf — Abhören von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung
- Bewegungsapparat — allgemeine Beurteilung von Beweglichkeit und Funktion
- Sehtest — hierauf liegt besonderes Augenmerk
Deshalb die Bitte, Ihre Sehbehelfe verlässlich mitzubringen: Wer eine Brille trägt, braucht sie für den Sehtest. Wer Brille und Kontaktlinsen verwendet, bringt bitte beides mit — geprüft wird mit der Sehhilfe, die Sie im Straßenverkehr tatsächlich verwenden.
Das Attest stellen wir im Anschluss an die Untersuchung vor Ort aus.
Werden die im Führerscheingesetz vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt, sind wir dazu angehalten Sie an die Amtsärztin oder den Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft weiterzuverweisen.
Termin vereinbaren
Für die Gruppe 1 können Sie ohne Voranmeldung während unserer Ordinationszeiten vorbeikommen. Für die Gruppe 2 vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Online-Terminvereinbarung, telefonisch: 06272 8541
Ordinationszeiten Montag 7:00 – 11:30 und 16:00 – 18:00 Uhr Dienstag, Donnerstag, Freitag 7:30 – 12:00 Uhr Mittwoch 15:00 – 18:00 Uhr
Weitere Untersuchungen und Atteste
Neben der Führerscheinuntersuchung erstellen wir auch Gutachten für die Feuerwehrtauglichkeit sowie Sportatteste und Spielerpässe.